Der politische Kontext der Studie ist die EU-Lösemittelrichtlinie (VOC-RL), die innerhalb der nächsten 2 Jahre in deutsches Recht zu überführen ist. Der Forschungsbericht ermittelt erstens aktuelle statistische Daten über die Oberflächenreinigung mit halogenfreien organischen Lösemittel und zweitens Minderungspotentiale für VOC-Emissionen auf betrieblicher Ebene. Insgesamt werden in den sechs verschiedenen Sektoren jährlich ca. 63 700 t Frischware auf Basis brennbarer Kohlenwasserstoffe (KW) den Betrieben zum Zweck der Oberflächenreinigung zugeführt. Davon emittieren 49% bzw. ca. 31 150 t, bei Anwendung in die Luft. Die anderen 51% werden entsorgt. Von den ca. 32 500 t entsorgter KW-Reiniger werden rd. 6300 t extern zum Wiedereinsatz rückgewonnen und bilden wieder einen Teil (10%) der Jahreszufuhr. Rund 2300 t werden für mindere Einsatzzwecke aufgearbeitet. Etwa 1000 t (sauerstoffhaltige KW-Derivate) gelangen mit Spülwasser in die Kanalisation und werden in der Kläranlage abgebaut. Der größte Teil der Altware, fast 23 000 t (70%), wird unter Energienutzung verbrannt.
Bei 1 : 1-Umsetzung der VOC-RL auf betrieblicher Ebene können die VOC-Emissionen aus der Oberfächenreinigung um 8310 t sinken. Bezogen auf VOC-Gesamtemissionen von 31 150 t sind dies fast 27%. Bereinigt um die nicht zur Oberflächenreinigung im Sinne der VOC-RL gehörenden Anwendungen machen die Emissionssenkungen infolge der VOC-RL sogar über 32% aus. Von der VOC-RL nicht verlangt, aber nach Stand der Technik möglich ist eine zusätzliche Reduzierung der Emissionen im bereinigten Bereich um 5250 t oder um 27%. Somit beträgt das Minderungspotential der VOC-Emissionen aus der Oberflächenreinigung fast 50%.