F-Gas-Emissionen 2004/2005 und Unsicherheitsbestimmung im ZSE

Oktober 2007
Ort: 
Forschungsbericht für das Umweltbundesamt, FKZ 205 41 217/01
Autor: 
Winfried Schwarz
Sprache: 
Deutsch
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Im Umweltbundesamt wurde in den letzten Jahren zur Erfüllung der Berichtspflichten gemäß Klimarahmenkonvention (UNFCCC) das Zentrale System Emissionen (ZSE) installiert. In dieser Studie werden die Emissionsdaten der fluorierten Treibhausgase HFKW, FKW und SF6 (F-Gase) für die Jahre 2004 und 2005 präsentiert, wie Sie in das ZSE eingegeben werden.

Erster Teil. Im Jahre 2005 betrugen die Emissionen von F-Gasen 15,2 Mio. t CO2-Äquivalente; das sind 1,5 Mio. t mehr als 2003. FKW nehmen seit 1995 ungebrochen ab. Emissionen von SF6, die bis 2002 gesunken waren, steigen seit 2003 wieder an. Die HFKW-Emissionen setzten ihren Anstieg seit 1995 weiter fort und machen nun fast zwei Drittel aller F-Gas-Emissionen aus. Von den ehemals großen Anwendungsgebieten von FCKW und HFCKW, nämlich Kälte-Klimatechnik, Hartschaum, Lösemittel, Feuerlöscher, Aerosole bilden aber nur die stationäre und mobile Kälte-Klimatechnik den Kernbereich der HFKW. Die Tendenz zu steigenden Einsatz- und Emissionsmengen bei stationärer Kälte und mobilem Klima, insbesondere Pkw-Klima, hielt auch 2004/05 an.

  • Abschnitt I des ersten Teils dieses Berichts enthält die F-Gas-Emissionsdaten für 2004 und 2005 sowie für 1995, 2000 und 2003.
  • Abschnitt II des ersten Teils dokumentiert die Datenquellen der Erhebung für 2004 und 2005.
  • Abschnitt III enthält Tabellen der F-Gas-Emissionen 1995 - 2005 - nach einzelnen Sektoren.

Zweiter Teil. Die quantitative Angabe der Abweichungen von den berichteten F-Gas-Emissions-Daten ist im Rahmen der nationalen Berichterstattung unter der UNFCCC gefordert und ist Bestandteil des Emissionsinventars im Zentralen System Emissionen (ZSE). Dieser Studie quantifiziert die Unsicherheiten als relative Abweichungen von den Eingabewerten des ZSE. Dabei ist der Eingabewert stets 1, und die Abweichungen nach oben und unten werden als Fraktionen von 1 bestimmt. Die Unsicherheitsbestimmung komplexer Aktivitätsraten und Emissionsfaktoren folgt den Berechnungsweisen, welche die IPCC-Richtlinien von 1999 bzw. 2006 für kombinierte Unsicherheiten vorgeben. Zur Begründung werden meistens Schätzungen von Experten herangezogen - teils von externen Branchenexperten, teils von Öko-Recherche. Wo empirische Studien vorliegen, erfolgt die Bestimmung nach statistischen Standardmethoden. Die Unsicherheitsbestimmung wird in allen 37 Anwendungen fluorierter Treibhausgase durchgeführt.