Der Begriff „F-Gase“ steht für fluorierte Treibhausgase und ist ein Sammelbegriff für teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW), perfluorierte Kohlenwasserstoff (FKW), Schwefelhexafluorid (SF6) und Stickstofftrifluorid (NF3).
Anwendung
HFKW wurden nach der Verabschiedung des Montrealer Protokolls 1987 in den 1990er als Ersatzstoffe für die Ozonschicht zerstörenden Substanzen eingeführt. Sie werden seitdem vor allem als Kältemittel in Kälte- und Klimaanlagen, Treibgas in Sprays, Feuerlöschmittel sowie Treibmittel in Schäumen und Dämmstoffen eingesetzt. Der Kälte- und Klimabereich umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Anwendungen. Nicht nur in Supermärkten, Industrieanlagen und Raumklimaanlagen werden F-Gase als Kältemittel aufgrund ihrer thermischen Eigenschaften verwendet. Diese finden sich auch im mobilen Bereich, d.h. in Auto-, Bus-, Bahn-, und Schiffsklimaanlagen, wieder.
FKW entstehen bei der Aluminiumproduktion, werden in der Halbleiterindustrie als Ätzgas und Wärmeüberträger und in geringen Mengen als Kälte- und Lösemittel verwendet. Seit Ende der 1960er Jahre ist SF6 unter anderem in elektrischen Betriebsmitteln und als Schutzgas in Magnesiumgießereien zu finden. NF3 dient zur Kammerreinigung in der Halbleiterproduktion und Photovoltaikindustrie.
Regelungen
F-Gase schädigen zwar nicht die Ozonschicht, weisen aber zum Teil ein hohes Treibhauspotential (Global Warming Potential, GWP) auf und tragen so zur Klimaerwärmung bei. Daher wird im Kyoto-Protokoll der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen nicht nur die Stabilisierung der Emissionen von CO2, Methan (CH4) und Lachgas (N2O) angestrebt, sondern auch der F-Gase. Im Oktober 2016 wurde in Kigali (Ruanda) mit der Änderung des Montrealer Protokolls ein wichtiger Meilenstein für den Klimaschutz beschlossen (siehe Artikel).
Bis 2050 soll die Verwendung von HFKW drastisch zu reduziert werden, wobei in Industrieländern Minderungen schneller realisiert werden sollen als in Entwicklungsländern. Dies ist ein bedeutender Schritt, um die im Dezember 2015 mit dem Pariser Übereinkommen vereinbarten Langfristziele zur Reduzierung von Treibhausgasen zu realisieren und den Anstieg der weltweiten Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C – wenn möglich auf 1,5 °C – gegenüber vorindustriellem Niveau zu begrenzen.
Auf europäischer Ebene wurde die sogenannte F-Gase-Verordnung (EU) Nr. 517/2014 erlassen. Sie ersetzt die Verordnung (EG) Nr. 842/2006 und gilt seit dem 1. Januar 2015. Eine der wichtigsten Neuerungen ist das sog. „Phase down“, d.h. die schrittweise Verringerung der in Verkehr gebrachten HFKW-Mengen. Die Verordnung enthält außerdem eine Reihe von Verboten für bestimmte Stoffe. Die nationale Umsetzung erfolgt in Deutschland durch die Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase (Chemikalien-Klimaschutzverordnung – ChemKlimaschutzV), welche das Inverkehrbringen und die Verwendung von fluorierten Treibhausgasen regelt.
Ausgewählte Arbeiten
"Implementierung der F-Gase-Verordnung (EU) Nr. 517/2014", EU-Kommission, Generaldirektion Klimapolitik (DG CLIMA), 2015-2018
"Support related to preparing the HFC phase-down mechanism, labelling rules and guidance documents for the EU F-gas policy", EU-Kommission, Generaldirektion Klimapolitik (DG CLIMA), 2014-2015