HFKW-haltige Treibgase in PU-Montageschaum

January 2009
Ort: 
Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes, FKZ 363 01 196
Autor: 
Winfried Schwarz
Sprache: 
Deutsch
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Die Treibgase von Montageschaum - zunächst FCKW, dann HFCKW, schließlich HFKW - wurden wegen ihrer Umweltproblematik immer wieder gesetzlich reglementiert. Noch 1998 bildete die Anwendung von Montageschaum mit 1,5 Mio. t CO2-Äquivalenten in Deutschland die größte einzelne Emissionsquelle von HFKW.

Diese Untersuchung zeigt, dass es für die europäischen Hersteller ein langer Prozess gewesen ist, Montageschaum ohne HFKW-haltige Treibgase zu formulieren, der die deutschen Brandschutznormen für Gebäude erfüllt. Alle auf dem deutschen Markt vertretenen acht Herstellergruppen bieten Schaum in jeder marktgängigen Spezifikation ohne HFKW für die Baustoffklasse B2 an.

Es gibt in Deutschland kein Gesetz, das über B2 hinaus schwer entflammbare Baustoffe (B1) vorschreibt. Auch technische Normen, die sie vorschreiben, konnten in dieser Studie nicht ermittelt werden. Dies gilt auch für die folgenden Bereiche:

  • Straßenbau
  • Tunnelbau
  • Schiffbau
  • Ver- und Entsorgungsleitungen für Wasser, Abwasser, Gas und Strom
  • Fernwärmerohrleitungen
  • Fahrzeugbau (Kühlfahrzeuge)

Während Brandschutz ausgehärteten Schaum betrifft, besteht Explosionsschutz in Vorsichtsmaßnahmen gegen hochentzündliche Gase, die bei der unmittelbaren Applikation aus der Dose freigesetzt werden. Die deutsche Arbeitsschutz-Gesetzgebung regelt den Umgang mit explosionsfähigen Gefahrstoffen, verbietet diese aber nicht. Generell gilt sie als ausreichende Sicherheitsnorm für die Anwendung von Montageschaum mittels entzündlicher Kohlenwasserstoffgase.

Die einzige Ausnahme ist der Steinkohlenbergbau unter Tage. Hier ist wegen des hohen Explosionsrisikos die Verwendung von Stoffen mit Flammpunkt < 55°C gesetzlich verboten. Der dort behördlich zugelassene Montageschaum, der jährlich im Umfang von etwa 10.000 Dosen eingesetzt wird, enthält ausschließlich unbrennbare Treibmittel, nämlich reinen HFKW-134a.

Das Verbot entzündlicher Gase im Bergbau bzw. Steinkohlenbergbau ist die einzige "nationale Sicherheitsnorm", welche nach Anhang II F-GaseV den Einsatz von Montageschaum mit Treibmitteln > GWP 150 erfordert.

Ab Mitte 2009 darf der bisherige Montageschaum wegen seines Gehalts an freien Isocyanaten nicht mehr in Selbstbedienung verkauft werden. Zurzeit gibt es bereits isocyanatfreien Schaum; er kann aber für die Baustoffklasse B 2 nicht ohne HFKW-134a hergestellt werden kann. Die Hersteller arbeiten daher an isocyanatfreien und HFKW-freien (GWP<150) Lösungen und werden sie in absehbarer Zeit anbieten.

In einem zusätzlichen Kapitel (Anhang) wird ein neues Verfahren vorgestellt, die HFKW-Emissionen abzuschätzen. Diese werden für die Jahre 2006 bis 2008 bestimmt, und für 2010 und 2020 vorhergesagt.